Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Buchführungspolitik schriftlich festzuhalten, die der Gegebenheit und den Umständen des Unternehmens entspricht und dazu passt. Hierzu gehören einige Buchführungsregelwerke.
Innerhalb der Buchführungsregelwerke müssen die folgenden Regelungen erstellt werden:
1. Inventurregelung und Inventarregelung für Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
2. Bewertungsregelung über Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
3. Regelung der Selbstkostenkalkulation
4. Abwrackregelung
5. Bargeldregelung
6. Kontenrahmen
7. Regelung für Belegunterlagen
Die Rechnungslegungspolitik des Unternehmens muss auf Basis der Grundsätze und Bewertungsrichtlinien des Rechnungslegungsgesetzes erstellt und schriftlich festgehalten werden, um den Gegebenheiten und den Umständen des Unternehmens zu entsprechen und die Methoden und Instrumente der Gewährleistung des Gesetzes zu bestimmen. Die Rechnungslegungspolitik ist die Grundregel für ein Unternehmen, da die dort festgelegten Vorschriften verbindlich gelten. Abweichungen sind nur möglich, wenn die Rechnungslegungspolitik dem Gesetz entsprechend geändert und von den Gesellschaftern genehmigt wird.
Daraus folgt, dass die Rechnungslegungspolitik nichts anderes ist als das Ergebnis von fundierten Entscheidungen. Diese Entscheidungen müssen von der Gesellschaftsführung getroffen werden. Für die Erstellung und Modifizierung der Rechnungslegungspolitik ist der befugte Vertreter der Gesellschaft verantwortlich.
Die Voraussetzungen bezüglich der Rechnungslegungspolitik: